unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Yachtcharter gelten die Verpflichtungen und Selbstverpflichtungen des in Griechenland vorgeschriebenen Standardvertrages. Für andere Fremdleistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Verfügen diese über keine AGB, gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Eigenleistungen
Untenstehend finden Sie die Geschäftbedingungen, die als Basis der Geschäftstätigkeit von www.sailingreece.de dienen: Für die Vermittlung von Reisen durch das Portal www.sailingreece.de gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gemäß §675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) regeln sie das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenen und uns (meltemi Reisevermittlung Melanie Brümmer & Andreas Stoppa GbR mit Haftungsbeschränkung - im Folgenden sailingreece.de genannt). In diesem Sinne vermitteln wir entgeltlich Verträge zwischen dem Endkunden als Charterer und dem jeweiligen Leistungserbringer als Vercharterer, der dem Kunden vor Vertagsabschluß bekanntgegeben wird. Weitere Einzelleistungen der jeweiligen Anbieter (Leistungserbringer) werden von uns nur auf Kundenwunsch und im Auftrag und Namen des Kunden bei den jeweiligen Leistungsanbietern gebucht und individuell zusammengestellt. Für die Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. Verfügen die vermittelten Leistungsträger über keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das jeweils gültige Recht anzuwenden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass wir für alle dargestellten Leistungen Vermittler zwischen dem Reisenden und den jeweiligen Leistungsanbietern sind.
2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns, sailingreece.de, den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrags an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder über die elektronischen Medien (eMail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der durch uns erfolgreich weitergeleiteten Anmeldung des Kunden beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Die Anmeldung ist als Geschäftsbesorgungsvertrag für den Kunden verbindlich. Wir, sailingreece.de, behalten uns die Annahme der Anmeldung vor. Verbindlich wird die Annahme für uns mit Absenden der Bestätigung an den Kunden. Enthält die zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungsanbietern vermittelte Reiseanmeldung für den Kunden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so ist die Reiseanmeldung des Kunden beim Leistungsträger verbindlich.
Mit Vertragsabschluß des Reisevertrages zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungsträgern können die Leistungsträger eine angemessene Anzahlung fordern, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Alternativ zu einer eventuellen Auslandsüberweisung durch den Kunden wird der Vermittler üblicherweise die Anzahlung an die betreffenden Leistungsträger in seinem Auftrag und Namen entgegennehmen. Generell ist sailingreece.de lediglich Überbringer im Auftrag des Kunden und nicht zur Annahme von Zahlungen für die jeweiligen Leistungserbringer berechtigt. Die Restzahlung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt direkt an den oder die Leistungsträger, auch hier kann der Kunde die Zahlung über den Vermittler abwickeln.
Ein Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ergibt sich in einer für Reisebüros allgemein üblichen Vermittlungs- und Beratungstätigkeit. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht haben wir uns vom jeweiligen Leistungserbringer versichern lassen, dass den notwendigen Vorschriften Folge geleistet wird und nur Yachten der beschriebenen Qualität bereitgestellet werden, sowie die Kautionen treuhänderisch verwaltet werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch uns im Auftrage des Leistungserbringers übermittelten Charterverträge in der Regel griechischem Recht unterliegen. Der Kunde hat das Recht, vor Vertragsabschluss die Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, übersetzt in englische Sprache, einzusehen. Die Annahme und Weiterleitung an uns gesandter Unterlagen an den jeweiligen Leistungserbringer sind eine unentgeltliche Serviceleistung. In keiner Weise werden wir durch diese Leistung Vertragspartei. Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen des Leistungserbringers an den Kunden. Im Regelfall werden vom Kunden keine Provisionen erhoben. Sofern bei besonderen Vereinbarungen zuvor eine Vermittlungsprovision vereinbart wurde, ist diese mit Übergabe der Unterlagen sofort fällig. Werden die Unterlagen von uns versandt, trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen.
Ändern die Leistungsträger nach Anmeldung die Reiseleistungen, so betrifft dies ausdrücklich die Geschäftsbedingungen zwischen Leistungserbringer und Kunden. Der Vermittlungsauftrag bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zugangs der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Wir als Vermittler sind nicht zur Entgegennahme von Erklärungen an Leistungsträger berechtigt, sondern leiten die Erklärung des Kunden umgehend an den Leistungserbringer weiter. In jedem Fall wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es gelten die bei Anmeldung bestätigten Rücktritts-, Umbungs- und Stornobedingungen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns grundsätzlich vor, dem Kunden alle uns bei Umbuchung, Kündigung oder sonstiger Änderung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- pro Person in Rechnung zu stellen.
Unsere Haftung dem Anmeldenden gegenüber erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungserbringer obliegen. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Anmeldenden bzw. Leistungserbringers. Die in allen unseren Prospekten, Postern oder sonstigen Publikationen abgedruckten Vorstellungen und Beschreibungen von Unterkünften und Nebenleistungen sind uns vom jeweiligen Leistungsträger in Auftrag gegeben worden und sind keine Eigenleistungen. Die ergänzenden Beschreibungen durch uns erfolgen auf Grundlage regelmäßiger Recherchen. Der letzte Recherchetermin kann jederzeit bei uns erfragt werden.
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften, Paß- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über uns bekannt werdende Änderungen informieren. Wir weisen explizit darauf hin, dass ein Vertragsrücktritt aufgrund fehlender Führerscheine, Ausweispapiere, Ausfall von Crewmitgliedern, Wetteränderungen, Fahrplanänderungen anderer Verkehrsmittel oder fehlender Erfahrung nicht durch die Leistungsanbieter akzeptiert wird. Gleiches gilt für dem Kunden vor Abschluß des Chartervertrags bekannte Umstände bzw. Umstände, von denen der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig keine Kenntnis genommen hat.
Insbesondere die Beschreibung von Liegeplätzen, Häfen, Versorgungsmöglichkeiten, Törnvorschlägen, sowie möglicher Besichtigungen, Wanderungen, Radtouren und Rundreisen haben nur informativen Charakter. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass aus verständlichen Gründen genannte Ausflugsmöglichkeiten, Touren, Fremdleistungen und andere Freizeitaktivitäten, nur auf eigene Gefahr und eigenes Risiko geschehen können. Wir raten grundsätzlich unerfahren und nicht regelmäßig trainierenden Personen von derartigen Aktivitäten ab.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermittler ist Hamburg. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist der Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die entweder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Bestimmungsbestandteilen der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Ebenso hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag in keinem Fall.
In den Ausnahmen, in denen wir als Reiseveranstalter angesehen werden müssen, regelt sich das Rechtsverhältnis nach §§651a ff BGB. In diesem Fall müssen wir Haftung durch uns und unsere Leistungsträger für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt; bei unerlaubter Handlung haften wir bei Personenschäden bis maximal Euro 75.000,- pro Reisenden, bei Sachschäden pro Reisenden bis zum dreifachen Reisepreis, mindestens bis Euro 4000,-.
Mündliche Abreden bedürfen der Niederschrift.
Der Kunde wird aufgefordert, rechtzeitig vor Vertragsabschluss die erforderlichen Kenntnisse zur Seemannschaft zu erwerben. Bleiben Fragen offen oder fühlt sich der Kunde nicht ausreichend beraten, hat er uns dies anzuzeigen. Nichtmeldung werten wir als Hinweis auf ausreichende Kenntnisse. Die Beratungspflicht endet mit Abschluß des Vertrages, es sei denn, es ergeben sich Änderungen, die dem Kunden bei Nichtmitteilung zum Nachteil werden. Ausdrücklich ergänzen wir diesen Hinweis durch die Empfehlung spezieller Charterversicherungen. Informationsmaterial und Versicherungsanträge entsprechender Spezialversicherer stellen wir dem Kunden im Rahmen unserer Beratungstätigkeit auf Wunsch zur Verfügung. Darüber hinaus empfehlen wir dem Kunden die Anfertigung einer Mitsegelvereinbarung, die die Haftungsansprüche der Besatzung untereinander vor- und nach Fahrtantritt regelt. Musterexemplare kann der Kunde bei uns anfordern. Im Zweifel zur Rechtsgültigkeit ist fachkundige Beratung angezeigt. Ein Haftungsanspruch aus der Übermittlung von Mustervordrucken ergibt sich grundsätzlich nicht.
Sofern Sie sich bis zum Ende dieser AGB vorgearbeitet haben, gehen wir davon aus, einen gewissenhaften, sorgsamen Kunden gefunden zu haben. Wir möchten Sie als einen zufriedenen Kunden begrüßen und stehen Ihnen gerne voll und ganz zur Verfügung. Bei Fragen zu diesen AGB und allen andereren Themen rund um Ihren Urlaub in Griechenland zögern Sie nicht, uns in Anspruch zu nehmen.
Telefon: 040 / 411 72 136
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Stand dieser AGB: Oktober 2006